Das energetische Sanieren von denkmalgeschützten Gebäuden ist in den meisten Fällen relativ aufwendig und damit auch kostspielig.
Das liegt vor allem daran, dass sich alte Bauten nie gleichen und fertige Sanierungskonzepte nicht angewandt werden können.
Energetische Ertüchtigungen lohnen sich dennoch, da der Staat bei der Förderung solcher Sanierungsmaßnahmen überaus großzügig ist. Denn das Konzept für die Stadt der Zukunft sieht eine nachhaltige Kommune vor, in der aber auch das kulturelle Erbe und das historische Stadtbild bewahrt werden.
Ganz im Sinne von „Fordern und Fördern“ gibt es daher steuerliche Vorteile und verschiedene Förderprogramme für Eigentümer, die sich für eine energetische Sanierung ihres Baudenkmals entscheiden.
In den ersten beiden Teilen der Serie „Energetische Sanierung von Baudenkmälern“ ging es um
- die besonderen Herausforderungen bei der Denkmalsanierung und um
- explizite Sanierungsmöglichkeiten für historische Gebäude.
Im dritten Teil dieser Serie wollen wir die Finanzierungsmöglichkeiten vorstellen und auf die fiskalischen Vorteile hinweisen.
So umfangreich und lukrativ die staatlichen Förderungen auch sind, müssen dennoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. So ist ein schlüssiges Sanierungs- und Energiekonzept vonnöten, das ausschließlich durch anerkannte Energieeffizienz-Experten erstellt werden darf. Diese finden Sie auf https://www.energie-effizienz-experten.de/.
Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“
Der Bund unterstützt die energetische Sanierung mit jährlich 1,8 Mrd. Euro und verschiedenen Förderprogrammen. Diese Maßnahmen verfolgen den Zweck, dass auch Immobilieneigentümer in Energieeffizienz investieren, die die Kosten hierfür nicht selbst aufbringen können. Denn schon die Planungsphase ist kostspielig, obwohl am Ende nie klar ist, ob eine Modernisierung überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Deswegen setzt die finanzielle Hilfestellung des Staates schon bei der Prüfung der Voraussetzungen an.
Mit dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ werden Energieberatungen für Sanierungsobjekte unterstützt. Hierfür erhalten Eigentümer einen Festbetrag von 400 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 500 Euro für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten. Bis zu 50 % der Beratungskosten werden damit bezuschusst. Im Anschluss an die Energieberatung erhält der Eigentümer einen umfassenden Bericht zum Ist-Zustand des Gebäudes sowie einen Maßnahmenkatalog zur Energieeffizienzsteigerung, auf dessen Grundlage Sanierungsmaßnahmen zum KfW geförderten Effizienzhaus geplant werden können. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur „Vor-Ort-Beratung“.
KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Effizienzhaus Denkmal“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für die energetische Ertüchtigung von Baudenkmälern das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ und den Förderbaustein „Effizienzhaus Denkmal“ an. Diese sind dank zinsgünstigem Kredit und Investitionszuschuss nicht nur überaus attraktiv, sondern auch sehr flexibel.
So werden nicht nur eingetragene Baudenkmäler gefördert, sondern auch „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“. Gebäude, die in Sanierungs- oder Erhaltungsgebieten stehen, kommen somit auch in den Genuss der Förderung.
Außerdem gilt nicht mehr der Transmissionswärmeverlust als maßgebliche Bedingung für eine KfW-Unterstützung, sondern der Primärenergiebedarf. Das heißt, dass eine Außendämmung des Gebäudes nicht zwingend notwendig ist, wenn die Energiebilanz auch durch andere Maßnahmen verbessert werden kann.
Das KfW-Effizienzhaus Denkmal darf dabei einen Jahres-Primärenergiebedarf von bis zu 160 % des Wertes eines entsprechenden Referenzgebäudes aufweisen.
Die KfW unterstützt sanierungswillige Eigentümer mit einem Förderkredit (1 % eff. Jahreszins) von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus oder mit einem Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung für Effizienz steigernde Einzelmaßnahmen. Eigentümer sind dadurch in der Lage energetische Maßnahmen auch nach und nach durchzuführen, wenn eine Komplettsanierung mit einmal nicht möglich ist. Zudem steuert die KfW 10 % der Investitionssumme (max. 7.500 Euro je Wohnung) als Investitionszuschuss hinzu oder gewährt einen Tilgungszuschuss für den Kredit von 2,5 %.
Um das denkmalgerechte Sanieren zu garantieren, empfiehlt die KfW zudem die Einbindung eines „Sachverständigen für Baudenkmale“. Dieser begleitet die Planungs- und Bauphase und hilft bei der Einhaltung der Schutzauflagen von Denkmalimmobilien. Für diese Qualitätssicherung durch den Experten stellt die KfW ebenfalls eine Förderung von 50 % der Kosten des Sachverständigen, bzw. maximal 4.000 Euro je Sanierungsvorhaben zur Verfügung.
Steuerliche Förderung
Der Fiskus subventioniert energetische Sanierungsmaßnahmen zusätzlich durch volle steuerliche Absetzung. Demnach können Vermieter laut §7i EStG ihre Denkmalobjekte innerhalb von 12 Jahren komplett abschreiben.
„Bei einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, absetzen.“
Eigentümer können sich damit bis zu 30 % der Sanierungskosten zurückholen!
Umfangreiche Maßnahmen und breite Förderung
Die energetische Sanierung von Baudenkmälern ist eine umfangreiche und teure Angelegenheit. Doch es lohnt sich für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Während Bewohner weniger Nebenkosten fürchten müssen, können Eigentümer eine höhere Kaltmiete verlangen. Zudem steigert die energetische Sanierung den Wert der Immobilie und macht die konkurrenzfähiger.
Die hohen Sanierungskosten können hingegen steuerlich abgesetzt und durch staatliche Förderprogramme günstig finanziert werden. Vor energetischer Ertüchtigung von denkmalgeschützten Gebäuden braucht also niemand zurückschrecken. Angebotsanfragen für die Finanzierung von Immobilien können Sie auch an uns stellen.
Sollten Sie weitere Informationen beisteuern können, freuen wir uns auf ihre Kommentare.