Schöne und vor allem alte Gebäude ziehen Blicke magisch an. Fassaden mit reicher Ornamentik und Fachwerkbauten sind daher besondere Schätze einer jeden Stadt und werden dementsprechend durch Denkmalauflagen streng geschützt.
Denn durch Kriege und blinde Modernisierungswut gingen bereits zu viele historische Stadtkerne verloren.
Doch was schön aussieht, ist oftmals ein energetischer Albtraum. Je nach Alter und Zustand verbrauchen historische Gebäude im Vergleich zu Neubauten ein Vielfaches an Primärenergien.
Dabei wird energetische Effizienz nicht nur von Staat und Eigentümern gewünscht, sondern ist auch im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadt unabdingbar.
Denn schätzungsweise 40 Prozent des Primärenergiebedarfs gehen auf Rechnung von Wohngebäuden. Die Einsparmöglichkeiten sind somit enorm. Das Ziel der Bundesregierung ist daher, den Energieverbrauch in Wohngebäuden bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu reduzieren. Dieses Anliegen soll auf zwei Wegen erreicht werden:
- Durch Einsparung klimaschädlicher Treibhausgase und dem Schutz der Umwelt.
- Sowie durch Erhöhung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Klassische Maßnahmen sind dabei
- die Fassadendämmung als effizientestes Mittel, um Wärmeenergie im Gebäude zu speichern,
- das Einsetzen isolierter Fenster und Türen,
- das Einbauen einer modernen Heizanlage und
- das Anbringen von PV- oder Thermosolaranlagen.
Doch eben diese Standardmodernisierungen sind bei Denkmalimmobilien nur schwer umzusetzen und oftmals nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar. Die große Herausforderung ist demnach, dass die energetische Sanierung denkmalgerecht ablaufen muss.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und der Denkmalschutz
Energetische Richtlinien und bautechnische Anforderungen für Gebäude sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Durch die Berücksichtigung des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes wird die Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes berechnet und so die Energieeffizienz bewertet.
Baudenkmäler sind von der dieser Verordnung per se zwar nicht ausgenommen, sie gilt allerdings laut § 24 EnEV nicht, wenn mögliche Maßnahmen zur energetischen Sanierung einen Eingriff in die historische Substanz oder eine sichtbare Veränderung am Gebäude nach sich ziehen würden – ergo, wenn diese mit dem Denkmalschutz nicht vereinbar oder wirtschaftlich nicht zumutbar sind.
Grundsätzlich gilt damit für Bestandsgebäude, dass der in der Verordnung festgesetzte Wärmedurchgangskoeffizient, der als „U-Wert“ definiert ist, nicht überschritten werden, beziehungsweise, dass der Primärenergiebedarf nicht mehr als 40 Prozent über den eines Neubaus liegen darf.
Kein Denkmalschutz bedeutet nicht keine Denkmalschutzauflagen!
Circa drei Prozent der Bestandsbauten in Deutschland sind denkmalgeschützt. Das bedeutet allerdings nicht, dass nur für diese Gebäude besondere Denkmalschutzauflagen gelten. Denn Denkmäler werden in
- Einzeldenkmäler, die in der Denkmalliste eingetragen sind,
- und Flächendenkmäler unterschieden.
Somit können auch neue Gebäude unter den Denkmalschutz fallen, auch wenn sie selbst nicht besonders geschützt sind. Denn Veränderungen an diesen Gebäuden können Auswirkungen auf das Gesamtbild des Flächendenkmals haben. So stören zum Beispiel Photovoltaikanlagen das Äußere eines denkmalgeschützten Hauses, auch wenn diese am Nachbargebäude angebracht sind.
Eigentümer sind daher auf der sicheren Seite, wenn sie vor jeder Umgestaltung der Fassade oder der Bausubstanz die Denkmalbehörde konsultieren.
Energetische Sanierung von Baudenkmälern lohnen sich dennoch!
Auch wenn die energetische Ertüchtigung alter Gemäuer keine leichte Aufgabe ist, so steigt doch die Zahl der Denkmalsanierungen kontinuierlich an. Der Grund hierfür liegt nicht nur in der besonderen Wohnqualität, die diese Gebäudearten bieten, sondern auch darin, dass diese gerade in Städten, die eine hohe Leerstandsquote aufweisen, konkurrenzfähig bleiben müssen.
Betriebskosten und Energieverbrauch sind ein sehr wichtiges Vermietungsargument. Im Gegenzug können höhere Kaltmieten verlangt werden, so lohnt sich die energetische Sanierung auch für den Eigentümer.
In den Teilen zwei und drei unserer Reihe „Energetische Sanierung von Baudenkmälern“ stellen wir Sanierungslösungen für denkmalgeschützte Gebäude sowie Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile bei energetischen Ertüchtigungen von Wohngebäuden vor.